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eMail an die Bürgermeisterin Frau Reker vom 07. August 2021

Sehr geehrte Frau Reker,

als Bewohner der Innenstadt (Mauritiusviertel) möchten wir uns heute mit unserem Anliegen und der Bitte um Unterstützung an Sie wenden.

Es geht um die Situation auf dem Kinderspielplatz, Oskar Platz (Spielplatznummer: 1010201) in der Rubensstraße an den Wochenenden und teilweise auch in der Woche.
Seit Jahren werden wir vor allem in den Wochenendnächten von laut feiernden Gruppen auf dem Kinderspielplatz wachgehalten. An Schlafen ist nicht zu denken!

Neben der nächtlichen Lärmbelästigung für uns Anwohner, entsteht durch die Verunreinigungen des Spielplatzes eine ernste Gefährdung für die Kinder, die am nächsten Tag mit ihren Eltern den Spielplatz besuchen.

Die Probleme beginnen in der Regel mit steigenden Temperaturen im Frühjahr. Dann wird der Spielplatz besonders an den Wochenenden (Freitag- und Samstagnacht) zum Treffpunkt junger Leute und für nächtliche Partys zweckentfremdet. Die ersten Grüppchen tauchen meist gegen 21 Uhr auf, die letzten Personen verlassen den Spielplatz in den frühen Morgenstunden, das kann auch mal 9:30 Uhr am nächsten Morgen werden.

Wir Anwohner werden dann durch laute Musik und noch lautere Gespräche (die Musik muss ja übertönt werden) wachgehalten. Mit steigendem Alkoholspiegel steigt der Lärmpegel, hinzu kommt dann noch Grölen und Kreischen.

Abgesehen von der Lärmbelästigung hinterlassen die Feiernden ihren Müll. Auch gehen häufig Glasflaschen zu Bruch, die am nächsten Tag spielende Kinder verletzen können. Das Kind eines Nachbarn wurde bereits verletzt.

Zusätzlich wird der Kinderspielplatz als "Open Air Urinal" für die Feiernden der Schaafenstraße missbraucht. Von der Schaafenstraße kommen sogar ganze Gruppen nur zum Urinieren auf den Spielplatz. Drogenkonsum und Geschlechtsverkehr wurden ebenfalls schon von Nachbarn beobachtet.

Seit dieses Jahr der Corona Lockdown aufgehoben wurde, kennen die Feiernden auf dem Spielplatz kein Halten und keine Hemmungen mehr. Besonders die Verunreinigungen auf dem Spielplatz durch den "Pinkeltourismus" von der Schaafenstraße hat deutlich zugenommen, sowie die Aggressivität der Leute, wenn man sie z.B. morgens um 4 Uhr bittet den Spielplatz zu verlassen.

Artikel in den Medien über ähnliche Gegebenheiten in andere Städte oder im KStA über verschiedene andere Plätze in der Stadt, bestätigen diese Situation.

Was wurde bisher unternommen?

  • Schilderung der Situation in mehrere Mails und Anrufen beim Ordnungsamt

  • Ausführliche Kommunikation mit dem Bezirksbürgermeister Andreas Hupke verbunden mit der Bitte

    um Unterstützung

  • V orstellung des Problems in der Fraktionsvorsitzenden V ersammlung am 17.08.2020

  • Kontakt mit Herrn Thomas Gruner, Ansprechpartner für Spielplatzangelegenheiten (Amt 512-10 –

    Spielplatzangelegenheiten)

  • Anfrage bei Frau Gabriele Menke (Amt für Kinder, Jugend und Familie, Spielplatzangelegenheiten)

    nach Spielplatzpaten

  • Spielplatzverunreinigungen mehrmals per Online-Formular/Spielplätze in Köln gemeldet

  • Die Situation mehrmals im Portal "Sag's uns" geschildert. Die Meldungen wurden auf

"Erledigt/Beauftragt" gesetzt.

... und unzählige Anrufe von mir und weiteren Anwohnern an den Wochenenden bei der Polizei und Ordnungsamt wegen Ruhestörung.

Die zahlreichen Beschwerden haben dazu geführt, dass das Ordnungsamt seit Kurzem den Spielplatz einmal in der Nacht räumt. Leider reicht das nicht aus, da die Feiernden kurz warten, bis das Ordnungsamt wieder gegangen ist, um dann auf den Spielplatz zurückzukehren und weiter zu feiern oder neue Gruppen kurze Zeit später erscheinen. Häufige Kontrollen durch das Ordnungsamt oder die Polizei sind aus Ressourcengründen leider nicht möglich. Oftmals kann die Polizei aufgrund anderer schwerwiegender Delikte oder zu vielen Meldungen nicht kommen und den Spielplatz räumen. Ruhestörung hat keine hohe Priorität.

Wir benötigen eine dauerhafte Lösung. Die Probleme können aus unserer Sicht nur durch einen hohen Zaun mit abschließbarem Tor reduziert werden.

Der Zaun kann auf dem bestehenden Mäuerchen montiert werden. Ein Nachbar hat sich schon bereiterklärt, den Spielplatz abends ab 22 Uhr bis morgens 7 Uhr (KSO § 25 Nutzungsregeln für öffentliche Spiel- und Bolzplätze) ab- bzw. aufzuschließen.
Dadurch wird der Spielplatz für die Feiernden hoffentlich uninteressant und bleibt für den ursprünglichen vorgesehenen Verwendungszweck sauber.

Weitere Vorschläge

  • Bildung einer Task Force zur Findung von alternativen und funktionsfähigen Lösungen auf anderen Plätzen in der Stadt

  • Bildung einer Sondergruppe bestehend aus Polizei und Ordnungsamt, die an den Sommerwochenenden die kritischen Spielplätze/Plätze mind. Einmal pro Stunde in einem unregelmäßigen Rhythmus kontrolliert. Alle Partyteilnehmer, die sich unrechtmäßig auf den Spielplätzen aufhalten, zahlen eine Geldbuße bzw. Verwarnungsgeld (KSO § 33 Ordnungswidrigkeiten) -> Dadurch dürfte sich die Sondergruppe selbst finanzieren und die Kontrollen sprechen sich rum.

  • An den Wochenenden wird derzeit die Schaafenstrasse für den Autoverkehr gesperrt. Vorstellbar ist eine Erweiterung der Absperrung an den Straßen Mauritiuswall, Balduinstrasse und Rinkenpfuhl unter Einsatz von Sicherheitskräften, um den Pinkeltourismus auf den Spielplatz zu erschweren.

    Mit freundlichen Grüßen Martina Hancke

    Rubensstr. 14-16 50676 Köln


Antwort der Stadt vom 22.09.2021

Sehr geehrte Frau Hancke,

danke, dass Sie sich bezüglich der Situation auf dem Spielplatz Rubensstraße im Belgischen Viertel an Frau Oberbürgermeisterin Reker gewandt haben. In Zusammenhang mit dem Spielplatz zählen Sie eine Reihe massiver Missstände auf, unter denen Sie seit Jahren leiden.

Sie können sicher sein, dass wir Ihre Schilderungen sehr sorgfältig geprüft haben. Gerne stelle ich Ihnen nun wissenswerte Hintergrundinformationen zur Verfügung:


Laut § 25 Absatz 1 der Kölner Stadtordnung (KSO) ist die Nutzung der öffentlichen Spiel- und Bolzplätze grundsätzlich täglich von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr erlaubt.

Gemäß § Absatz 2 KSO sind auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen verboten:

· der Konsum und das Mitführen alkoholischen Getränken,

· der Konsum von Tabakwaren, anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen (beispielsweise E-Zigaretten, Shishas( oder Drogen,

· das Fahrradfahren von Jugendlichen und Erwachsenen,

· das Befahren mit verbrennungsmotorbetriebenen Kraftfahrzeugen,

· die Einrichtung und Unterhaltung von Feuerstellen

Die Einhaltung der o.g. Verbote überwacht der städtische Ordnungsdienst im Rahmen seiner Kapazitäten und leitet bei festgestellten Ordnungswidrigkeiten gegen die Verursacher gerichtete ordnungsbehördliche Maßnahmen ein. Die Verstöße werden alle durch die Kölner Stadtordnung geregelt.

Des Weiteren werden die Ordnungsdienstkräfte bei Lärmbeschwerden, insbesondere bei nächtlichen Ruhestörungen, tätig. Bei festgestellten Verstößen prüfen die Ordnungsdienstkräfte gegen die verantwortlichen Verursacher die Einleitung entsprechender Ordnungswidrigkeiten-Verfahren oder sonstige Maßnahmen, wie beispielsweise die Sicherstellung von Tonwiedergabegeräten und von Platzverweisen.

Ihren Hinweis auf Glasscherben und sonstige Verunreinigungen im Bereich des Spielplatzes nimmt die Ordnungsbehörde sehr ernst. Entsprechende Kontrollen an Sonntagen sind vorgesehen, damit bei Bedarf die Mitarbeiter*innen der AWB zwecks umgehender Reinigung verständigt werden.  

Für Ihre Anregung der Bildung einer Sondergruppe bestehend aus Polizei- und Ordnungsdienstkräften danke ich Ihnen. In der Tat hat sich bereits vor einigen Jahren aus der seit jeher guten Zusammenarbeit zwischen Ordnungsbehörde und der Polizei eine zielgerichtete Ordnungspartnerschaft in verschiedenen Ausformungen entwickelt. So ist im Bereich der Kölner Innenstadt an Wochenenden (jeweils in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag sowie in den Nächten vor einem Feiertag) ein sogenannter „Lärmwagen“ im Einsatz. Schwerpunktaufgabe des Lärmwagens, der mit einer Mitarbeiter*in der Stadt Köln und einem Mitarbeiter*in der Polizei besetzt ist, sind möglichst zeitnahe Einsätze gemeldeter akuter nächtlicher Ruhestörungen.

Darüber hinaus übernimmt das o.g. Einsatzmittel die Bestreifung auffälliger Bereiche. Im Rahmen der oben beschriebenen Streifenfahrten des Lärmwagens (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) wird auch der Spielplatz Rubensstraße angefahren.

Ihr Vorschlag, die kritischen Spielplätze und sonstige Hotspots an den Sommerwochenenden mindestens einmal pro Stunde zu kontrollieren, ist – wie in Ihrem Schreiben an Frau Oberbürgermeisterin Reker richtigerweise formuliert – aus Ressourcengründen leider nicht möglich. 

Obschon sowohl die Polizei als auch der Ordnungsdienst der Stadt Köln in Bezug auf den o.g. Spielplatz eine hohe Kontrolldichte im Blick haben, möchte ich bei dieser Gelegenheit auf die Möglichkeit hinweisen, dass Sie akute Störungen auch weiterhin unter der Ihnen bekannten Servicenummer des Ordnungsdienstes (0221 221-32000) melden können, um einen zeitnahen Einsatz des Ordnungsdienstes zu veranlassen. Außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit des Ordnungsdienstes wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 0221 229-0 direkt an die Polizei.

Die Situation auf dem Spielplatz hat sich unter anderem durch die aktuelle Situation und die zuletzt noch geschlossenen Clubs sowie das derzeit gute Wetter verstärkt.

Ein hoher Zaun mit einem abschließbaren Tor am Spielplatz anzubringen, wie Sie es vorschlagen, würde das Problem leider nur verlagern.

Die Kölner Stadtordnung sieht vor, dass Spielplätze täglich in der Zeit von 07:00 bis 22:00 Uhr zugänglich sein sollen. Diese Gewährleistung müsste der Schließdienst an 365 Tagen im Jahr übernehmen. Dieser Schließdienst kann zurzeit von keiner städtischen Stelle übernommen werden. Es muss gewährleistet sein, dass Kinder in diesen Zeiten offenen Zugang zu dem Spielplatz haben. Darüber hinaus hat die langjährige Erfahrung an anderen Stellen gezeigt, dass ein ehrenamtlicher Schließdienst über die Jahre hinweg nicht reibungslos realisiert werden kann. Daher werden die Kölner Spielplätze in der Regel nicht abgeschlossen.

Für Sie zur Information: Hinzu kommt, dass ein Aufenthalt auf Spielplätzen über die genannten Zeiten hinaus grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen erlaubt. In Härtefällen ist es möglich, diesen Aufenthalt einzuschränken und sogenannte Aufenthaltsverbote für bestimmte Zeiten auszuweisen. Diese Zeiten müssten durch ein deutliches Schild kommuniziert werden. Das wiederrum gestattet dem Amt für öffentliche Ordnung  klarere Handlungsspielräume. Dieses Vorgehen wird amtsintern abgestimmt.

Zusätzlich wird geprüft, ob die Errichtung eines hohen Zaunes ohne ein abschließbares Tor möglich ist. Das verhindert ein Fluchtverhalten und eine bessere Durchsetzung der Ordnungswidrigkeiten im Rahmen einer ordnungsbehördlichen Kontrolle. Die Umzäunung könnte präventiv wirken und die Ansammlung von großen Personengruppen möglicherweise verhindern. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass der Zaun nicht überklettert werden kann, eine visuelle Durchlässigkeit behält und dadurch keine weiteren „Angsträume“ entstehen.

Um dem Urinieren auf dem Spielplatz entgegenzutreten, könnte amtsintern die Aufstellung von nahegelegenen, öffentlichen Toilettenanlagen überprüft werden. Weiterhin könnte der Reinigungsintervall erhöht werden.

Diese Ideen können gerne in einem gemeinsamen vor Ort Termin besprochen und vertieft werden. Dazu können Sie sich an Thomas Gruner (R.: 0221/221-31274 oder thomas.gruner@stadt-koeln.de) wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Niklas Hamacher

 

 

 

Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
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