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Bürgereingabe gem. § 24 GO

Antrag

Die Bürgerinitiative Mauritiusviertel, vertreten durch Frau Martina Hancke sowie Judith Schmitt, beantragt einen überkletterungssicheren und abschließbaren Zaun vor dem Spielplatz (Ottoplatz) in der Rubensstraße 25, 50676 Köln, mit dem der Zugang zu diesem während der Nachtstunden sowie dessen atypische Nutzung verhindert wird
 

Begründung

Der In einem reinen Wohngebiet liegenden Spielplatz wird nachts von den Feiernden der Schaafenstraße („Bermudadreiecks“) sowie den Gästen des A&O Hostels (Mauritiuswall), Junggesellenabschieden sowie der örtlichen Drogenszene atypisch als Toilette, Partyzone und Vergnügungsstätte sowie Drogenkonsumraum genutzt, was zu erheblichen Auswirkungen und Gefahren für die Anwohnenden sowie ihre Kinder durch Kriminalität, Verschmutzung und Lärm führt.

Im Einzelnen: Die jede Nacht erfolgende Nutzung als Ausweichtoilette führt zu einer massiven Urin- und Fäkalienverschmutzung des Spielplatzes im Rahmen unzähliger über die Nacht verteilter Fälle. Mitgebrachte Glasflaschen werden durch die Besuchenden zerschlagen und vermischen sich mit dem Spielsand. Durch die örtliche Drogenszene, die unter dem Schutz der Dunkelheit ebenfalls den Spielplatz als Konsumraum entdeckt hat, entstehen weitere Verschmutzungen durch Drogenbesteck sowie hinterlassener Medikamente. Dies führt zu einer unmittelbaren Gefährdung sämtlicher Besucher, insbesondere Kinder, die den Spielplatz als solchen während der Tageszeit typischerweise nutzen wollen und gefahrlos nutzen sollten. Der durch die nächtliche und atypische Nutzung des Spielplatzes verursachte Lärm, ebenfalls gefördert und hochpotenten mitgebrachten Musikabspielgeräten, bedingt eine Störung der Nachtruhe sämtlicher Anwohnenden sowie eine Gefährdung auch deren Gesundheit.
 

Umsetzung

Ein abschließbarer Zaun montiert auf dem Mäuerchen (Straßenseite) mit einer Höhe von ca. 1,80 m zwischen den Häusern Rubenstraße 15 und 27 würde die Situation deutlich verbessern.

Der Zaun sollte in der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr (§ 25 Nutzungsregeln für öffentliche Spiel- und Bolzplätze) abgeschlossen werden. Das Auf- und Zuschließen sollte durch das Ordnungsamt erfolgen, insbesondere das Abschließen um 22 Uhr falls sich zu dieser Zeit schon Feiernde auf dem Spielplatz befinden.